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AGB von Messehostessen Frankfurt bei Jet Set Promotion buchen.

Agentur AGB.

Messehostessen für Messen, Events & Kongressen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Der Auftraggeber beauftragt Jet Set Promotion ihm für einen bestimmten Zeitraum Personal zur Verfügung zu stellen. Angebote sind stets freibleibend. Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn sie in schriftlicher Form ausdrücklich anerkannt werden.

 

§2 Vertrag

Ein Auftrag wird für eine bestimmte Zeit erteilt. Die Termine und Fristen für die Auftragsdurchführung werden gesondert vereinbart.

Die zum Einsatz gebrachten Personen sind den Auftragsanforderungen entsprechend ausgewählt. Die Mitarbeiter werden dem Auftraggeber lediglich zur Ausführung der im Vertrag angegebenen Tätigkeit zur Verfügung gestellt. Sollte es während des Einsatzes nötig sein, andere als die im Vertrag vereinbarten Qualifikationen zu erbringen, so ist dies mit Jet Set Promotion oder ihrem Vertreter abzusprechen. Honoraränderungen sind im Laufe der Durchführung eines einzelnen Auftrages nur dann möglich, wenn sich die Qualifikationen ändern.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur vertragsgemäßen Auftragserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Zutrittsberechtigungen zu den jeweiligen Veranstaltungen und bei Messen Ausstellerausweise. Unterlagen werden, soweit verlangt, nach Auftragsende zurückgegeben.

 

Durch termingerechte Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers wird die Buchung der Dienstleistung für Jet Set Promotion bindend. Wird der Auftrag bis acht Wochen vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so verpflichtet sich dieser, 50% der vereinbarten Vertragssumme/Angebotssumme zu zahlen. Wird der Auftrag zwischen acht Wochen und sieben Tagen vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so verpflichtet sich dieser, 75% der vereinbarten Vertragssumme/Angebotssumme zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, wird 80% der vereinbarten Vertragssumme/Angebotssumme zur Zahlung fällig.

 

Die Vergütung für die Dienstleistung wird gesondert vereinbart. Neben dieser Vergütung wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Die Abrechnung des Auftrages und die Vergütung der zum Einsatz gebrachten Person erfolgt ausschließlich durch Jet Set Promotion

 

§3 Preise und Zahlung

Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Sollte ein Zahlungseingang nicht zum vereinbarten Termin verzeichnen sein, behalten wir uns das Recht vor, ggf. vom Auftrag zurückzutreten.

 

§4 Haftung

Die Einhaltung der Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt, insbesondere von Jet Set Promotion erbetene Informationen und Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben erteilt und seine Zahlung und sonstigen Pflichten einhält. Einen Verzug hat Jet Set Promotion solange nicht zu vertreten, als ihr und ihren Erfüllungshilfen keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Vertragsverletzung trifft. Dies ist insbesondere gegeben bei Fällen der höheren Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, welche auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen. Wird Jet Set Promotion durch die vorgezeichneten Lieferhindernisse, die Leistungserbringung völlig unmöglich, so wird Jet Set Promotion von ihren Vertragspflichten frei.

 

Jet Set Promotion ist nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Auftraggeber stellt Jet Set Promotion von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Jet Set Promotion behandelt überlassene Informationen auch nach Erledigung des Einzelauftrages vertraulich.

 

Eine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Tätigkeitserbringung der eingesetzten Mitarbeiter entstehen ist ausgeschlossen. Dies gilt für sämtliche Schäden, die die Personen an Gegenständen verursachen, an denen und mit denen sie ihre Tätigkeit verrichten. Bei der Beauftragung zur Erledigung von Geldangelegenheiten ist eine Haftung unsererseits ebenfalls vollumfänglich ausgeschlossen.

 

§5 Geheimhaltung

Jet Set Promotion, ihre Mitarbeiter und Auftraggeber verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur zu vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind sinnhafte Wahrnehmungen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.

 

§6 Datenschutz

Die von Ihnen angegebenen Daten werden an uns übertragen. Wir verwenden diese Daten vertraulich und ausschließlich dafür, um Kontakt zu Ihnen aufzunehmen oder Ihnen ein Angebot zu machen. Eine Weitergabe an Dritte und eine Verknüpfung mit den auf unserem Webserver gespeicherten Protokollinformationen findet nicht statt.

 

§7 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.

 

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz "Düsseldorf".